Lasersicherheit

Beschreibung der sachgemäßen Nutzung

Dieses Gerät ist für die Lasermaterialbearbeitung (Schneiden, Markieren und Gravieren) in einer Büro-, Labor-, Werkstattumgebung oder einer Umgebung mit einfachen Herstellungsprozessen konzipiert. Zu bearbeitende Materialien müssen zum störungsfreien Betrieb (Lasersicherheit Klasse 1) vollständig in das System passen, es sei denn, das optionale Klasse-4-Konvertierungsmodul wird genutzt.

zweckmäßiger-einsatz

VORSICHT: Dieses Gerät ist nicht für medizinische und chirurgische Anwendungen, Herstellungsverfahren von medizinischen Geräten sowie andere Verfahren, Prozesse oder Anwendungen entwickelt, getestet, vorgesehen oder zugelassen, für die eine Genehmigung, Überprüfung oder Zertifizierung seitens der United States Food and Drug Administration (FDA, Behörde für Lebens- und Arzneimittel) oder anderer Behörden erforderlich ist.

Allgemeine Sicherheit

Der Einsatz bzw. die Nutzung der technischen Einrichtung in einer anderen als in diesem Handbuch beschriebenen Weise oder das Versäumnis, den in diesem Handbuch aufgeführten Bedienungsanweisungen und Sicherheitsrichtlinien Folge zu leisten, kann Personenschäden zur Folge haben und Beschädigungen der technischen Einrichtung und im Umfeld befindlicher Objekte verursachen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das Support-Team des ULS-Werks unter: +1 480 609-0297 (USA), +43 1 402 22 50-28 (Österreich), +81 (45) 224-2270 (Japan) oder senden Sie uns eine E-Mail unter: support@ulsinc.com.

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DIE EXPOSITION GEGENÜBER DEM LASERSTRAHL BEI DER LASER-MATERIALBEARBEITUNG KANN VERBRENNUNGEN DER HAUT ZUR FOLGE HABEN UND SCHWERE AUGENVERLETZUNGEN VERURSACHEN. Die sachgerechte Nutzung und Behandlung dieses Systems sind für den sicheren Betrieb unbedingt erforderlich. Die Nutzung anderer Bedienelemente oder Einstellungen bzw. Anpassungen oder die Ausführung von anderen Abläufen als den hier dargelegten kann eine Exposition gegenüber gefährlicher unsichtbarer Laserstrahlung zur Folge haben.

WENN DAS OPTIONALE KLASSE- 4-KONVERTIERUNGSMODUL EINGESETZT WIRD, MUSS ZU JEDER ZEIT GEEIGNETER AUGENSCHUTZ GETRAGEN WERDEN, WENN DIE LASERSTRAHL-ANZEIGE AM KLASSE-4-BEDIENFELD LEUCHTET.

Der Augenschutz muss vorschriftsgemäß zum Einsatz mit und zum Schutz bei allen in Nutzung befindlichen Wellenlängen (10,6 µm, 9,3 µm, und/oder 1,06 µm) bei der Laser-Materialbearbeitung zertifiziert sein und muss mindesten die optische Dichte 5+ aufweisen. Wenn Sie hinsichtlich des geeigneten Augenschutzes unsicher sind, betreiben Sie das Lasersystem nicht mit installiertem Klasse-4-Konvertierungsmodul und ziehen Sie Ihren zertifizierten Laserschutzbeauftragten zurate oder wenden Sie sich hinsichtlich weiterer Informationen an das Support-Team des ULS-Werks.

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Betreiben Sie das Lasersystem niemals ohne ständige Überwachung sämtlicher Schneide-, Markier- und Graviervorgänge. Die Exposition gegenüber dem Laserstrahl kann eine Entzündung brennbarer Materialien verursachen, was zu einem Brand führen kann. Ein ordnungsgemäß gewarteter Feuerlöscher hat jederzeit zur Hand zu sein.

Eine Fernverbindung zum System über ein Netzwerk hebt die Notwendigkeit ständiger Überwachung sämtlicher Schneide-, Markier- und Graviervorgänge nicht auf.

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Belassen Sie niemals Materialien nach der Bearbeitung im Lasersystem. Entnehmen Sie sämtliche Materialien, einschließlich Material von Fertigungsausschuss, nach der Nutzung aus der Maschine. Im Lasersystem belassenes Material von Fertigungsausschuss, darunter Materialien, die sich im abnehmbaren Durchlässigen Schneidetischansammeln, kann/können eine Brandgefahr darstellen. Materialien können nach der Bearbeitung heiß sein. Deshalb ist Vorsicht notwendig, wenn Material unmittelbar nach der Bearbeitung gehandhabt wird. Ein ordnungsgemäß gewarteter Feuerlöscher hat jederzeit zur Hand zu sein.

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Unternehmen Sie nicht den Versuch, das Lasersystem von Hand zu bewegen oder anzuheben. Zum Bewegen des Lasersystems wird der Einsatz eines Gabelstaplers oder einer sonstigen mechanischen Arbeitserleichterung empfohlen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie das Gerät zu bewegen ist, ziehen Sie bitte ein Fachmontageunternehmen oder das Support-Team des ULS-Werks zurate unter: +1 480 609-0297 (USA), +43 1 402 22 50-28 (Österreich), +81 (45) 224-2270 (Japan) oder senden Sie uns eine E-Mail unter: support@ulsinc.com.

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Ein korrekt konfiguriertes, installiertes, gewartetes und betriebsfähiges Partikel- und Rauchabsaugsystem ist für den Betrieb des Lasersystems obligatorisch. Rauchgase und Dämpfe von der Laser-Materialbearbeitung müssen aus dem Lasersystem abgezogen und gefiltert oder nach draußen abgeführt werden.

EINIGE MATERIALIEN KÖNNEN BEIM GRAVIEREN, MARKIEREN ODER SCHNEIDEN TOXISCHE UND ÄTZENDE RAUCHGASE ERZEUGEN. Besorgen Sie sich das Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Hersteller eines jeden zu be- bzw. verarbeitenden Materials. Das SDB legt sämtliche Gefährdungen offen, die bei der Handhabung oder Be- bzw. Verarbeitung eines bestimmten Materials zu beachten sind. BEENDEN Sie das Be- bzw. Verarbeiten von Materialien, die eine chemische Verschlechterung des Lasersystems verursachen, wie beispielsweise Rost, Metallätzen, Metall-Lochfraß, abblätternde Farbe usw. Beschädigungen des Lasersystems durch ätzende Dämpfe sind von der Gewährleistung NICHT abgedeckt.

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IN DEN ELEKTRONIKGEHÄUSEN DIESES SYSTEMS EXISTIEREN GEFÄHRLICHE ELEKTRISCHE SPANNUNGEN. Der Zugang zu diesen Bereichen (mit Warnschildern bezeichnet) ist während des normalen Betriebs nicht erforderlich. Sofern es aus irgendeinem Grund notwendig wird, eines dieser Gehäuse zu öffnen, muss zuerst das Netzkabel von der Stromversorgung getrennt werden. ENTFERNEN SIE NIEMALS DIE MASSELEITUNG ZUM ELEKTROKABEL UND STECKEN SIE DAS SYSTEM NIEMALS IN EINE NICHT GEERDETE STECKDOSE EIN. Ein nicht vorschriftsgemäß geerdetes Lasersystem ist gefährlich und kann zu einem schweren oder tödlichen Stromschlag führen. Ohne vorschriftsgemäße Erdung kann das Lasersystem ein sporadisches oder unvorhersehbares Verhalten hervorrufen. Stecken Sie das System stets in eine vorschriftsgemäß geerdete Steckdose ein.

Das Stromanschlusskabel ist die Haupttrennvorrichtung. Das Gerät sollte sich nahe einer leicht zugänglichen Steckdose befinden. Um das Gerät von der Netzzuleitung zu trennen, ist der Netzkabelstecker aus der Steckdose oder dem Haupt-Netzeingang (Gerätekoppler) der Einheit zu ziehen. Das Lasersystem ist als ein steckbares Gerät der Klasse I, Gruppe A, konzipiert. Es ist auch für den Anschluss an IT-Energieanlagen konzipiert.

Das Gerät ist an eine Wechselstrom-Stromversorgung mit Zmax = 0,049 Ohm oder niedrigerer elektrischer Impedanz anzuschließen. Der Endanwender sollte sein Energieversorgungsunternehmen zurate ziehen, um sicherzustellen, dass die Wechselstromleitung die Vorgabe zur elektrischen Impedanz bezüglich Konformität mit EN 61000-3-11:2000 Annex B einhält.

Dieses Gerät wurde speziell dafür konstruiert, die CDRH-Leistungsanforderungen unter 21 CFR 1040.10 und 1040.11 zu erfüllen und die europäischen Richtlinien zur Lasersicherheit unter EN60825-1 einzuhalten. CDRH ist die Center for the Devices of Radiological Health-Sparte der Food and Drug Administration (FDA, deutsch: Behörde für Lebens- und Arzneimittel) in den USA. Ausschließlich die von Universal Laser Systems aufgeführten Garantien betreffend Eignung und Sicherheit für eine beliegige Nutzung werden gewährt, und keine weiteren.

CO2-Lasersicherheit

Das XLS ist dafür konzipiert, versiegelte Kohlendioxid(CO2)-Laserquellen zu unterstützen, die starke unsichtbare Laserstrahlung bei Wellenlängen von 10,6 und 9,3 µm im Infrarotspektrum erzeugen. Die Laserquelle ist in einem Gehäuse der Klasse 1 eingeschlossen, das dafür konzipiert ist, den CO2-Laserstrahl vollständig einzuhausen.

zweckmäßiger-einsatz

VORSICHT: Die Nutzung anderer Bedienelemente oder Einstellungen bzw. Anpassungen oder die Ausführung von anderen Abläufen als den hier dargelegten kann eine Exposition gegenüber gefährlicher unsichtbarer Laserstrahlung zur Folge haben.

  • Beim Sichtfenster wird Sicherheitsverbundglas verwendet, um die Fortleitung der 10,6 und 9,3 µm starken Laserstrahlung von CO2-Lasern zu blockieren, wodurch ein sicheres Beobachten der Lasermaterialbearbeitung ermöglicht wird. Das Sichtfenster weist eine optische Dichte von 5+ für Laserstrahlung bei 10,6 und 9,3 µm auf. Betreiben Sie das Lasersystem nicht, falls das Sichtfenster beschädigt ist, oder eine bzw. mehrere Türen entfernt wurden oder wenn eine der Sicherheitsverriegelungen überbrückt wurden.
  • Das starke Licht, das während des Lasergravier-, Lasermarkier- oder Laserschneideverfahrens auftritt, ist das Produkt der Verbrennung oder Verdampfung von Material. STARREN SIE NICHT ÜBER LÄNGERE ZEITRÄUME IN DIESES STARKE LICHT UND BLICKEN SIE NICHT DIREKT MIT OPTISCHEN INSTRUMENTEN, WIE FERNGLÄSERN ODER MIKROSKOPEN, DARAUF.
  • Dieses Gerät enthält einen sichtbaren roten Laserpointer (Klasse 2), um bei der Positionierung von zu schneidendem, zu beschriftendem oder zu gravierendem Material zu unterstützen. SEHEN SIE NICHT DIREKT IN DEN ROTEN LASERSTRAHL UND NUTZEN SIE KEINE REFLEKTIERENDE FLÄCHE, UM DEN ROTEN LASERSTRAHL UMZULENKEN ODER ANZUSEHEN. Versuchen Sie niemals, den roten Laserstrahl mittels optischer Instrumente, wie Ferngläser oder Mikroskope, anzusehen.
  • Die Zugangsklappe(n) ist/sind sicherheitsverriegelt. Dies verhindert, dass der CO2-Laserstrahl auslöst bzw. aktiv ist, wenn die Zugangsklappe(n) geöffnet wird/werden. Der rote Laserpointer ist NICHT sicherheitsverriegelt und kann sowohl bei geöffneter/n als auch geschlossener/n Tür(en) automatisch aktiviert werden.
  • BETREIBEN SIE DAS LASERSYSTEM NICHT, WENN IRGENDWELCHE SICHERHEITSFUNKTIONEN MODIFIZIERT, DEAKTIVIERT ODER ENTFERNT WURDEN. Dies kann zu einer versehentlichen Exponierung gegenüber unsichtbarer CO2-Laserstrahlung führen, was schwerwiegende Augenschädigungen und/oder Hautverbrennungen zur Folge haben kann.
  • Bewahren Sie stets Vorsicht, wenn Sie ein Lasersystem betreiben.

CO2-Faserlaser-Sicherheit (Lasersysteme mit mehreren Wellenlängen)

Die Lasersysteme PLS6MW und XLS10MWH sind sowohl für die Unterstützung von versiegelten Kohlendioxid(CO2)- als auch Faserlaserquellen konzipiert. CO2-Laser erzeugen starke unsichtbare Laserstrahlung mit einer Wellenlänge von 10,6 und 9,3 µm im Infrarotspektrum und Faserlaserquellen erzeugen starke unsichtbare Laserstrahlung mit einer Wellenlänge von 1,06 µm. Zu Ihrem Schutz sind diese Laserquellen in einem Gehäuse der Klasse 1 eingeschlossen, das dafür konzipiert ist, sowohl den CO2-Laserstrahl als auch den Faserlaserstrahl vollständig einzuhausen.

zweckmäßiger-einsatz

VORSICHT: Die Nutzung anderer Bedienelemente oder Einstellungen bzw. Anpassungen oder die Ausführung von anderen Abläufen als den hier dargelegten kann eine Exposition gegenüber gefährlicher unsichtbarer Laserstrahlung zur Folge haben.

  • Faserlaserstrahlung ist bei direktem Hineinblicken besonders schädigend für die Augen. Die Lasersysteme PLS6MW und XLS10MWH™ verfügen über ein mit einer grüngetönten Schicht hergestelltes Sichtfenster mit einer optischen Dichte von 5+ für 1,06 µm Laserstrahlung sowie Sicherheitsverbundglas, um 10,6 und 9,3 µm Laserstrahlung von CO2-Lasern zu blockieren. Dieses Sichtfenster blockiert die Fortleitung sowohl von CO2- als auch Faserlaserstrahlung, wodurch das sichere Beobachten der Laserbearbeitung möglich wird. Betreiben Sie das Lasersystem nicht, falls das Sichtfenster beschädigt ist, oder eine bzw. mehrere Türen entfernt wurden oder wenn eine der Sicherheitsverriegelungen überbrückt wurde.
  • Das starke Licht, das während des Lasergravier-, Lasermarkier- oder Laserschneideverfahrens auftritt, ist das Produkt der Verbrennung oder Verdampfung von Material. STARREN SIE NICHT ÜBER LÄNGERE ZEITRÄUME IN DIESES STARKE LICHT UND BLICKEN SIE NICHT DIREKT MIT OPTISCHEN INSTRUMENTEN, WIE FERNGLÄSERN ODER MIKROSKOPEN, DARAUF.
  • Dieses Gerät enthält einen sichtbaren roten Laserpointer (Klasse 2), um bei der Positionierung von zu schneidendem, zu beschriftendem oder zu gravierendem Material zu unterstützen. SEHEN SIE NICHT DIREKT IN DEN ROTEN LASERSTRAHL UND NUTZEN SIE KEINE REFLEKTIERENDE FLÄCHE, UM DEN ROTEN LASERSTRAHL UMZULENKEN ODER ANZUSEHEN. Unternehmen Sie niemals den Versuch, den roten Laserstrahl mittels optischer Instrumente, wie beispielsweise Ferngläser oder Mikroskope, anzusehen.
  • Die Zugangsklappe(n) ist/sind sicherheitsverriegelt. Dies verhindert, dass der CO2-Laserstrahl oder der Faserlaserstrahl auslöst bzw. aktiv ist, wenn die Zugangsklappe(n) geöffnet wird/werden. Der rote Laserpointer ist NICHT sicherheitsverriegelt und kann sowohl bei geöffneter/n als auch geschlossener/n Tür(en) automatisch aktiviert werden.
  • BETREIBEN SIE DAS LASERSYSTEM NICHT, WENN IRGENDWELCHE SICHERHEITSFUNKTIONEN MODIFIZIERT, DEAKTIVIERT ODER ENTFERNT WURDEN. Dies kann zu einer versehentlichen Exponierung gegenüber unsichtbarer CO2- oder Faserlaserstrahlung führen, was schwerwiegende Augenschädigungen und/oder Hautverbrennungen zur Folge haben kann.
  • Wahren Sie stets Vorsicht, wenn Sie ein Lasersystem betreiben.

Lasersicherheit bei Nutzung des Klasse-4-Konvertierungsmoduls

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DIE EXPOSITION GEGENÜBER DEM LASERSTRAHL BEI DER LASER-MATERIALBEARBEITUNG KANN VERBRENNUNGEN DER HAUT ZUR FOLGE HABEN UND SCHWERE AUGENVERLETZUNGEN VERURSACHEN. Die sachgerechte Nutzung und Behandlung dieses Systems sind für den sicheren Betrieb unbedingt erforderlich. Die Nutzung anderer Bedienelemente oder Einstellungen bzw. Anpassungen oder die Ausführung von anderen Abläufen als den hier dargelegten kann eine Exposition gegenüber gefährlicher Laserstrahlung zur Folge haben.

WENN DAS OPTIONALE KLASSE- 4-KONVERTIERUNGSMODUL EINGESETZT WIRD, MUSS ZU JEDER ZEIT GEEIGNETER AUGENSCHUTZ GETRAGEN WERDEN, WENN DIE LASERSTRAHL-ANZEIGE AM KLASSE-4-BEDIENFELD LEUCHTET. Der Augenschutz muss vorschriftsgemäß zum Einsatz mit und zum Schutz bei allen in Nutzung befindlichen Wellenlängen (10,6 µm, 9,3 µm, und 1,06 µm) bei der Laser-Materialbearbeitung zertifiziert sein und muss mindesten die optische Dichte 5+ aufweisen. Wenn Sie hinsichtlich des geeigneten Augenschutzes unsicher sind, betreiben Sie das Lasersystem nicht mit installiertem Klasse-4-Konvertierungsmodul und ziehen Sie Ihren zertifizierten Laserschutzbeauftragten zurate oder wenden Sie sich an das Support-Team des ULS-Werks unter: +1 480 609-0297 (USA), +43 1 402 22 50-28 (Österreich), +81 (45) 224-2270 (Japan) oder senden Sie uns eine E-Mail unter: support@ulsinc.com.

Laserschneide-, Lasergravier- und Lasermarkiermaschinen von ULS sind auf beiden Seiten der Einheit mit verriegelten Zugangsklappen ausgerüstet. Ein optionales Klasse-4-Konvertierungsmodul ist erhältlich, um dem Benutzer die Möglichkeit zu geben, das Lasersystem bei geöffneten Seitenwänden zu betreiben. Diese Vorrichtung umgeht die Sicherheitsverriegelungen an den Seitenwänden des Lasersystems. Wenn diese optionale Vorrichtung vorhanden ist und eingesetzt wird, kann das Gehäuse des Schutzsystems die von der/den Laserquelle(n) erzeugte Infrarot-Laserstrahlung nicht vollständig abschirmen, wodurch die Möglichkeit einer Laserexponierung entsteht. Die Nutzung dieses optionalen Geräts redefiniert die Sicherheitsklassifikation des Lasersystems der Klasse 1, die als sicher nutzbar bei allen Bedingungen des Normaleinsatzes gilt, zu Klasse 4, die als potenziell gefährlich gilt. Darüber hinaus dämmt das Systemgehäuse die Flammen bzw. Nebenprodukte nicht mehr ein, die durch mögliche Entzündung von Stoffen innerhalb des Systemgehäuses verursacht wurden. Außerdem ist zu beachten, dass Beschädigung oder Entzündung von entflammbaren Stoffen im unmittelbaren oder weiteren Nahbereich durch Infrarot-Laserstrahlung, die aus dem mit dem Klasse-4-Konvertierungsmodul ausgerüsteten Gehäuse austritt, verursacht werden kann.

Es gibt eine Anzahl verpflichtender, durch nationale und internationale Gesetze und Normen vorgegebene Schutzmaßnahmen, die beim Betrieb eines Lasersystems der Klasse 4 eingehalten werden müssen. Bestimmte Schutzmaßnahmen werden vom Hersteller durch Einbindung in das optionale Klasse-4-Konvertierungsmodul geboten, darunter Folgende:

  • Ferngesteuerte Sicherheitsverriegelung: Eine Möglichkeit des Fernanschlusses an den Verriegelungsschaltkreis des Lasersystems, der den Anschluss von Fernkontakten zur Deaktivierung des Lasers ermöglicht. Diese Funktion kann dazu genutzt werden, eine Sicherheitsverriegelung an den Türen des dafür ausgewiesenen Raums anzuschließen, in dem das Lasersystem betrieben wird, sodass der Laser bei geöffneten Türen automatisch deaktiviert wird.
  • Schlüsselschalter: Ein abziehbarer Schlüssel, der den unbefugten Betrieb des Lasers verhindert.
  • Warnvorrichtung für Laserstrahlungsemission: Ein sichtbares Warnlicht, das anzeigt, wenn der Laser dazu in der Lage ist, Laserstrahlen zu emittieren.
  • Dämpfer: Eine mechanische Vorrichtung, welche die Emission von Laserstrahlung blockiert. Diese Vorrichtung weist die Form einer Verschlussklappe auf, die manuell betätigt wird.
  • Klasse-4-Warnhinweis: Ein Klasse-4-Warnhinweis zur Kennzeichnung, dass das Lasersystem in Klasse 4 eingestuft ist.

Zusätzlich zu einer fachgerecht montierten Abluft nach außen, der an das mit dem Klasse-4-Konvertierungsmodul ausgerüstete Lasersystem angeschlossen ist, darf das Lasersystem nur in einem durchgängig gut belüfteten Bereich betrieben werden. Bestimmte betriebliche Schutzmaßnahmen liegen in der Verantwortung des Besitzers des Lasersystems, wenn das optionale Klasse-4-Konvertierungsmodul installiert ist. GEMÄSS DEM BUNDESRECHT UND DEN GESETZEN DER BUNDESSTAATEN DER VEREINIGTEN STAATEN SOWIE DEN GESETZEN DER MEISTEN ANDEREN LÄNDER SIND DIESE SCHUTZMASSNAHMEN ZUM BETRIEB VON LASERSYSTEMEN DER KLASSE 4 VORGESCHRIEBEN.

Viele dieser Schutzmaßnahmen sind in der ANSI-Norm Z136.1, American National Standard for the Safe Use of Lasers (Nationale amerikanische Norm für den sicheren Einsatz von Lasern), oder in den in den meisten anderen Ländern vorhandenen entsprechenden Normen, wie beispielsweise die Euronorm EN 60825-1, ausgeführt. Zusätzliche Schutzmaßnahmen werden unter Umständen von Landes- oder örtlichen Behörden vorgeschrieben, beispielsweise die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B2 zu Laserstrahlen. Es liegt in der Verantwortung des Besitzers, diese Gesetze zu verstehen und einzuhalten. Eine kurze Zusammenfassung der gängigsten, an Besitzer eines Klasse-4-Lasers gerichteten Sicherheitsanforderungen, ist nachfolgend zu finden:

  • In jeder Einrichtung, in der ein Lasersystem der Klasse 4 betrieben werden soll, muss eine Person zum Laserschutzbeauftragten (Laser Safety Officer, LSO) ernannt werden, der die Weisungsbefugnis und Verantwortung für die Überwachung und Kontrolle von Lasergefahren übernimmt. Diese zum LSO ernannte Person ist hinsichtlich Lasersicherheit zu schulen und muss alle vom Gesetz verlangten Schutzmaßnahmen kennen. Diese Schulung kann auf vielfältige Weise erlangt werden. Anerkannte Quellen für diese Schulung sind das Laser Institute of America (www.laserinstitute.org), die Berufsgenossenschaften in den Europäischen Ländern oder Lasersicherheitsverbände im Heimatland des Besitzers.
  • Der Besitzer eines Lasersystems der Klasse 4 ist verantwortlich für die Einrichtung eines Laserkontrollbereichs, in der ein Lasersystem der Klasse 4 betrieben wird. Ein Laserkontrollbereich ist darauf ausgelegt, die Laserstrahlung, die potenziell aus einem Lasersystem der Klasse 4 austreten kann, vollständig einzudämmen. Zusätzlich werden Maßnahmen ergriffen, um unbefugte Personen am Zutritt zu dem Bereich zu hindern, wie z.B. beleuchtete Warnhinweise außerhalb des ausgewiesenen und überwachten Bereichs sowie Verriegelungen an den Eingängen.
  • Der LSO ist verantwortlich für die Ernennung und Schulung aller Personen, die dazu befugt sind, ein Lasersystem der Klasse 4 zu betreiben, zu bedienen oder zu warten. Es liegt ebenfalls in der Verantwortung des LSO, Maßnahmen zu ergreifen, um alle unbefugten Personen zu informieren und vom Zugang zu einem Lasersystem der Klasse 4 abzuhalten.
  • Der Besitzer eines Lasersystems der Klasse 4 ist verantwortlich für die Bestimmung und Bereitstellung jeglicher Schutzausrüstung für befugtes Personal, wie etwa Spezialbrillen, Schutzausrüstung und -kleidung, die für Betrieb, Bedienung oder Wartung eines Lasersystems der Klasse 4 notwendig sind. Darüber hinaus muss der Besitzer sicherstellen, dass keine Minderjährigen den Laser betreiben. Sofern der Laser in Betrieb ist, hat der Benutzer außerdem sicherzustellen, dass Spiegel, Linsen und sonstige reflektierende Materialien bzw. Elemente fest angebracht sind und nur in kontrollierter Weise bewegt werden.
  • Der LSO ist dafür verantwortlich, sämtliche Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Dies schließt die regelmäßige Schulung von autorisiertem Personal, die Serialisierung sowie die regelmäßige Überprüfung (sowie, falls notwendig, den Ersatz) aller Spezialbrillen und Schutzkleidung und die regelmäßige Überprüfung aller Sicherheitsvorkehrungen rund um den Laserkontrollbereich herum, in dem ein Lasersystem der Klasse 4 betrieben wird, mit ein. Der LSO muss möglicherweise, soweit erforderlich, Akten aufbewahren, um die Einhaltung der Vorschriften und Regeln nachzuweisen.
  • Der LSO ist verantwortlich für die regelmäßige medizinische Überwachung aller befugten Personen, die ein Lasersystem der Klasse 4 betreiben. Die umfasst insbesondere die jährlichen, zwingend erforderlichen Augenuntersuchungen, ist jedoch nicht darauf beschränkt.
  • Lasersysteme der Klasse 4 dürfen auf Messen oder Ausstellungen nicht betrieben werden.

Diese Auflistung ist nicht allumfassend. Es finden möglicherweise andere vorgeschriebene Schutzmaßnahmen Anwendung, die sich von Bundesstaat zu Bundesstaat bzw. von Bundesland zu Bundesland und von Land zu Land unterscheiden. ES LIEGT IN DER ZUSTÄNDIGKEIT UND VERANTWORTUNG DES BESITZERS DES LASERSYSTEMS DER KLASSE 4 UND DES BESITZERS DES BETRIEBS, IN DEM ES BETRIEBEN WIRD, ALLE EINSCHLÄGIGEN BESTIMMUNGEN ZU ERMITTELN, ZU BESTIMMEN UND ZU BEFOLGEN. In manchen Staaten muss sich beispielsweise jeder, der ein Lasersystem der Klasse 4 betreiben will, bei der staatlichen Aufsichtsbehörde für Strahlung registrieren, jährliche Gebühren bezahlen und sich jährlichen Inspektionen unterziehen. Die Nichteinhaltung kann mit Strafen belegt sein. Die US-Arbeitssicherheits- und Gesundheitsbehörde (United States Occupational Safety and Health Administration, OSHA) hat ebenfalls Regeln für den sicheren Einsatz von Lasern am Arbeitsplatz verabschiedet. Der LSO muss sämtliche gesetzlich verordneten Bestimmungen und Richtlinien befolgen. Zur Bekräftigung: Die Schutzmaßnahmen sind für den Betrieb eines Lasersystems der Klasse 4 in den USA nach Bundes- und Bundesstaatsrecht sowie in den meisten anderen Ländern gemäß der Gesetze auf Bundes- und Landesebene vorgeschrieben. Sofern ein Betreiber/Besitzer nicht in der Lage oder nicht willens ist, sämtliche für den sicheren Betrieb eines Lasersystems der Klasse 4 erforderlichen Schutzmaßnahmen zu befolgen, darf das optionale Klasse-4-Konvertierungsmodul nicht eingesetzt werden.

Manipulationssichere Schilder

Sämtliche Laserquellen von Universal Laser Systems sind mit manipulationssicheren Schildern versehen. In einer Laserquelle von ULS befinden sich KEINE vor Ort wartbaren Teile. Falls ein Kundendienst bzw. eine Wartung für eine Laserquelle von ULS erforderlich wird, wenden Sie sich bitte an das Support-Team des ULS-Werks unter: +1 480 609-0297 (USA), +43 1 402 22 50-28 (Österreich), +81 (45) 224-2270 (Japan) oder senden Sie uns eine E-Mail unter: support@ulsinc.com.

Brandschutz mit Übertemperatursensoren

Die Option Brandunterdrückung bei der XLS-Plattform hebt die Notwendigkeit für die dauerhafte Überwachung sämtlicher Laserschneide-, Lasermarkierungs- und Lasergravierverfahren NICHT auf.

Die Brandunterdrückungsoption ist für den Schutz von Menschenleben nicht zertifiziert. Sie ist dafür vorgesehen, Schäden am Lasermaterialbearbeitungssystem, die durch eine sich selbst erhaltende Verbrennung von Materialien bzw. Stoffen während der Laserbearbeitung als Folge unsachgemäßer Einrichtung und/oder Abwesenheit einer dauerhaften Überwachung durch den Betreiber entstehen, zu verringern oder zu beseitigen. Sie ist nicht als Ersatz für zertifizierte Brandunterdrückungsausrüstung vorgesehen, wie sie von örtlichen oder nationalen Gesetzen und Vorschriften gefordert wird. Ungeachtet der Erweiterung des Lasersystems um die Brandunterdrückungsoption muss sich ein Betreiber während der Materialbearbeitung vor Ort und im Sichtbereich aufhalten.

Sicherheitsschilder

Die CDRH- und CE-Vorschriften geben vor, dass sämtliche Hersteller von Lasersystemen Warnschilder an bestimmten Orten der gesamten Anlage anbringen. Entfernen Sie diese Schilder auf keinen Fall. Falls die Schilder beschädigt oder aus irgendeinem Grund entfernt werden, sollte das Lasersystem nicht in Betrieb genommen. Wenden Sie sich unverzüglich an das Support-Team von ULS unter: +1 480 609-0297 (USA), +43 1 402 22 50-28 (Österreich), +81 (45) 224-2270 (Japan) oder senden Sie uns eine E-Mail unter: support@ulsinc.com, um kostenlosen Ersatz zu erhalten. Sicherheitsschilder sind an sämtlichen Laserquellen und Lasersystemen von ULS vorgeschrieben. Die nachstehenden Beispiele stammen von der XLS-Plattform.

sicherheitsschilder-1
XLS10 Etiketten der CO2-Laserquelle
sicherheitsschilder-2
XLS10MWH™ Etiketten der Faser-Laserquelle
sicherheitsschilder-3
XLS10 Etiketten der Frontansicht
sicherheitsschilder-4
XLS10 Etiketten der Rückansicht
Sicherheitsschilder-5
XLS10 Plattform-Elektronikgehäuse (rechte Seite)
sicherheitsschilder-6
XLS10-Druckluftquelle
sicherheitsschilder-7
Etiketten zum optionalen Klasse-4-Konvertierungsmodul

EU-Konformitätserklärung

Produktkennzeichnung: Sämliche ULS-Lasersysteme

Hersteller

Universal Laser Systems

16008 N. 81st St.

Scottsdale, AZ 85260

USA

Bevollmächtigter Vertreter

Universal Laser Systems GmbH

Lerchenfelder Gürtel 43

A-1160 Wien

Österreich

Der Hersteller erklärt hiermit, dass die nachfolgend spezifizierte technische Einrichtung den folgenden, auf den nachfolgend aufgeführten Normen basierenden Richtlinien entspricht:

2004/108/EEC (EMV-Richtlinie)

2006/95/EEC (Niederspannungsrichtlinie)

2006/42/EEC (Maschinenrichtlinie)

2011/65/EU (RoHS2-Richtlinie)

2012/19/EU (EEAG-Richtlinie)

Angewendete Normen

Sicherheit

EN 60950: 2002

EN 60825-1: 2014 (Klasse 2)

EMC

EN 55024 2010 (Klasse A)

EN 55022: 2010 (Klasse A)

EN 61000-3-2: 2006 (Klasse A)

EN 61000-3-3: 2008

EN 61000-4-2: 2008 (4 kV CD, 8 kV AD)

EN 61000-4-3: 2006 (3 oder 10 V/m)

EN 61000-4-4: 2012 (1 oder 2 kV Starkstromleitung)

EN 61000-4-5: 2014 (Klasse 3)

EN 61000-4-6: 2013 (3 oder 10 Vrms)

EN 61000-4-8: 2009

EN 61000-4-11: 2004

Hinweis: Dies ist keine Konformitätserklärung. Der Importeur dieser technischen Einrichtung stellt die Konformitätserklärung zur Verfügung.

zweckmäßiger-einsatz

VORSICHT: Dies ist ein Produkt der Klasse A. In einer heimischen Umgebung kann dieses Produkt Funkstörungen verursachen. In diesem Fall muss der Anwender möglicherweise geeignete Maßnahmen ergreifen.

FCC-Konformität

Systeme zum Laserschneiden, Lasergravieren und Lasermarkieren von ULS wurden geprüft. Es wurde festgestellt, dass diese den Richtlinien der Federal Communication Commission (FCC) hinsichtlich elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) entsprechen. Im Einklang mit diesen Richtlinien ist ULS dazu verpflichtet, seinen Kunden die folgenden Angaben zur Verfügung zu stellen:

Feststellung der FCC-Konformität und Warnhinweise

Diese Vorrichtung entspricht den FCC-Bestimmungen, Teil 15. Der Betrieb unterliegt den beiden folgenden Bedingungen:

1. Dieses Gerät darf keine schädigenden Störungen verursachen und

2. Dieses Gerät muss jegliche empfangenen Störungen, darunter Störungen, die möglicherweise eine unerwünschte Betriebsfunktion verursachen, annehmen.

Diese technische Einrichtung wurde geprüft und es wurde festgestellt, dass sie die Grenzwerte für ein digitales Gerät der Klasse A, wie in Teil 15 der FCC-Bestimmungen dargelegt, einhält. Diese Grenzwerte wurden konzipiert, um einen angemessenen Schutz gegen schädigende Störungen zu bieten, wenn das System in einem gewerbsmäßigen Umfeld betrieben wird. Dieses Gerät erzeugt, nutzt und kann Hochfrequenzenergie ausstrahlen. Falls sie nicht im Einklang mit den Anweisungen des Herstellers installiert und eingesetzt wird, kann sie schädigende Störungen mit Wirkung auf den Funkverkehr verursachen. Der Betrieb dieses Systems in einem Wohngebiet verursacht wahrscheinlich schädigende Störungen. In einem derartigen Fall muss der Anwender die Störung auf eigene Kosten beheben.

Anwender müssen sich darüber im Klaren sein, dass vom Hersteller nicht ausdrücklich genehmigte Änderungen oder Modifikationen an dieser technischen Einrichtung dazu führen können, dass die Berechtigung des Anwenders zum Betrieb der technischen Einrichtung für ungültig erklärt wird.

Diese technische Einrichtung wurde typgeprüft und es wurde festgestellt, dass sie bei Verwendung abgeschirmter Kabel die Grenzwerte für ein Computergerät gemäß Teil 15 der FCC-Bestimmungen einhält.. Um die Konformität mit den FCC-Bestimmungen zu gewährleisten, müssen abgeschirmte Kabel verwendet werden.